Ambulanter Pflegedienst

Häusliche Senioren- u. Krankenbetreuung in

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Fragen zur Pflegeversicherung

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Der Pflegegrad ist eine Einstufung der Pflegekasse in Bezug auf die Pflegebedürftigkeit eines Menschen, also die benötigte Unterstützung bei der Grundpflege und sonstiger Pflege . Wie eine Teilkaskoversicherung, wie beispielsweise für Ihr Auto, deckt sie meist nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab.

Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II ab dem 01.01.2017 wurden die Pflegengrade neu definiert. Es gibt fünf Pflegegrade, um den Pflegebedürftigen besser gerecht zu werden. Bezüglich des Anspruchs der Betreuungs- und Entlastungsleistung hat sich ab 2017 nichts geändert, da jede Person mit einem Pflegegrad Anspruch auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen hat.
Auf Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wird mehr Rücksicht genommen. Wenn eine Person eine eingeschränkte Alltagskompetenz besitzt wird es zu einem Doppelsprung in den übernächsten Pflegegrad kommen. Personen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz kommen in den nächst höheren Pflegegrad.

Beispiel:Eine Person mit Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz –> bekommt Pflegegrad 2

Eine Person mit Pflegestufe 1 mit eingeschränkte Alltagskompetenz –> bekommt Pflegegrad 3

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Ein Pflegegrad bekommen Sie dann, wenn Sie die grundpflegerische Versorgung nicht mehr selbständig, oder nur sehr erschwert alleine durchführen können, das heißt also z.B. Unterstützung beim sich waschen oder duschen benötigen oder sich nicht mehr alleine An- und Auskleiden können. Ebenso wenn Sie Unterstützung beim Toilettengang benötigen oder sich Ihre Mahlzeiten nicht mehr selbständig zubereiten können. Bedarf es der Unterstützung bei diesen Tätigkeiten, kann ein Antrag auf einPflegegrad gestellt werden.

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Sie oder Ihre Pflegeperson stellt schriftlich einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse auf einen Pflegegrad. Die Kasse wird dann durch den MDK (medizinischen Dienst der Krankenkassen) bei einer Begutachtung die vorhandene Pflegebedürftigkeit überprüfen lassen.

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Die Kosten für eine Pflege in der Häuslichkeit können sehr unterschiedlich sein, sie richtet sich nach dem Bedarf des zu Pflegenden. Die Pflegeleistungen werden nach einem von der Pflegekasse festgelegten Punktwert, vom Pflegedienst abgerechnet. Jede Pflegeleistung ist mit einem entsprechendem Punktwert versehen und daher unterschiedlich zu berechnen . Es ist ratsam, sich vor Beginn der Pflege genauestens zu überlegen, welche Unterstützung für Sie oder den Pflegebedürftigen notwendig ist bei welche Häufigkeit (am Tag oder in der Woche). Lassen Sie sich gerne einen Kostenvoranschlag von uns erstellen!

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Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetz I, gültig seit dem 01.01.2015, sind die Leistungen für Pflegebedürftige mit jedem Pflegegrad, seit dem 01.01.2017 Pflegegrad genannt und deren Angehörige erweitert worden. Die Leistungsentgelte können individuell eingesetzt werden und es besteht die Möglichkeit die Betreuung der Kunden zu optimieren. Es stehen für jeden Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad ein zusätzliches Betreuungs- und Entlastungsgeld von 125 Euro zur Verfügung. Durch diese Änderung bietet sich die Möglichkeit, den Kunden mehr in den von ihnen gewünschten Bereichen zu unterstützen. Individuelle Wünsche, wie zum Beispiel: Spaziergänge, Ausflüge in den Zoo oder zu anderen gewünschten Zielen, sowie mehr Unterstützung im Haushalt können nun mit den Betreuungs- und Entlastungsleistungen abgedeckt werden.

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Wird ein Pflegebedürftiger seit mind. 6 Monaten in der Häuslichkeit gepflegt, besteht bei Ausfall, also Verhinderung der Pflegeperson (z.B. Ehepartner) ein Anspruch auf zusätzliche Pflegeleistungen. Diese Verhinderung besteht bei z.B. Krankheit der Pflegeperson, Urlaub der Pflegeperson oder anderen Terminen der Pflegeperson. Kann die Pflegeperson also nicht selbst pflegen aus z.B. oben genannten Gründen, kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Verhinderungspflege gestellt werden. Diese sonst von der Pflegeperson erbrachte Pflege kann durch einen Pflegedienst erfolgen.

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Wird ein Pflegebedürftiger in der Häuslichkeit von einer Pflegeperson gepflegt und ist ein Pflegegrad zu erkannt, besteht die Möglichkeit einen Pflegeberater des Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen und sich von diesem pflegerische „Tricks und Kniffe“ zeigen zu lassen. Die Pflegeschulung ist eine für den Pflegebedürftigen und die Pflegeperson kostenlose Möglichkeit sich als Laienpfleger Verbesserungen und Vereinfachung der Pflege erklären zu lassenund diese einzuüben, um mit der meist schwierigen Situation der Pflege besser und gekonnter umzugehen. Diese Schulungen finden in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen statt und können auch in mehreren Terminen stattfinden.

Fragen zur medizinischen Versorgung

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Innerhalb der medizinischen Versorgung kann Ihr behandelnder Arzt unterschiedliche medizinische Tätigkeiten an einen Pflegedienst delegieren. Diese sind z.B. Blutzuckermessung, Injektionen von Insulin, Medikamentengabe oder das Herrichten von Medikamenten, Anlegen von Kompressionsverbänden, Anlegen und Wechseln von Wundverbänden, medizinische Einreibungen bei Hauterkrankungen, Blutdruckmessung, Inhalationen. Also sämtliche rein medizinischen Tätigkeiten, die es Ihnen oder dem Pflegebedürftigen ermöglichen in der eigenen Häuslichkeit zu verbleiben und trotzdem medizinisch gut versorgt zu sein.

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Besprechen Sie oder die Pflegeperson mit dem behandelnden Arzt in welchen Bereichen der medizinischen Versorgung eine Unterstützung notwendig ist. Der Arzt kann dann eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen (Erstverordnung ist meist für 14 Tage). Hiermit legt der Arzt fest, was und wie oft eine Behandlung durch einen Pflegedienst notwendig ist. Haben Sie eine solche Verordnung, melden Sie sich beim Pflegedienst und dieser kann dann diese Tätigkeiten bei Ihnen durchführen oder Sie darin unterstützen. Die Verordnung wird vom Pflegedienst zwecks Genehmigung zur Kostenübernahme an Ihre bzw. die Krankenkasse des Versicherten gesendet. 

Sollte eine Behandlung auch noch nach den 14 Tagen notwendig sein, kann der behandelnde Arzt diese Verordnung weiter ausstellen und eine längere Behandlungsdauer festlegen.  

Es muß also nicht immer gleich das Krankenhaus oder Heim sein, denn auch eine gute medizinische Versorgung kann innerhalb der eigenen 4 Wände sichergestellt werden!

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