Besprechen Sie oder die Pflegeperson mit dem behandelnden Arzt in welchen Bereichen der medizinischen Versorgung eine Unterstützung notwendig ist. Der Arzt kann dann eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen (Erstverordnung ist meist für 14 Tage). Hiermit legt der Arzt fest, was und wie oft eine Behandlung durch einen Pflegedienst notwendig ist. Haben Sie eine solche Verordnung, melden Sie sich beim Pflegedienst und dieser kann dann diese Tätigkeiten bei Ihnen durchführen oder Sie darin unterstützen. Die Verordnung wird vom Pflegedienst zwecks Genehmigung zur Kostenübernahme an Ihre bzw. die Krankenkasse des Versicherten gesendet.
Sollte eine Behandlung auch noch nach den 14 Tagen notwendig sein, kann der behandelnde Arzt diese Verordnung weiter ausstellen und eine längere Behandlungsdauer festlegen.
Es muß also nicht immer gleich das Krankenhaus oder Heim sein, denn auch eine gute medizinische Versorgung kann innerhalb der eigenen 4 Wände sichergestellt werden!