Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetz I, gültig seit dem 01.01.2015, sind die Leistungen für Pflegebedürftige mit jedem Pflegegrad, seit dem 01.01.2017 Pflegegrad genannt und deren Angehörige erweitert worden. Die Leistungsentgelte können individuell eingesetzt werden und es besteht die Möglichkeit die Betreuung der Kunden zu optimieren. Es stehen für jeden Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad ein zusätzliches Betreuungs- und Entlastungsgeld von 125 Euro zur Verfügung. Durch diese Änderung bietet sich die Möglichkeit, den Kunden mehr in den von ihnen gewünschten Bereichen zu unterstützen. Individuelle Wünsche, wie zum Beispiel: Spaziergänge, Ausflüge in den Zoo oder zu anderen gewünschten Zielen, sowie mehr Unterstützung im Haushalt können nun mit den Betreuungs- und Entlastungsleistungen abgedeckt werden.