Wird ein Pflegebedürftiger seit mind. 6 Monaten in der Häuslichkeit gepflegt, besteht bei Ausfall, also Verhinderung der Pflegeperson (z.B. Ehepartner) ein Anspruch auf zusätzliche Pflegeleistungen. Diese Verhinderung besteht bei z.B. Krankheit der Pflegeperson, Urlaub der Pflegeperson oder anderen Terminen der Pflegeperson. Kann die Pflegeperson also nicht selbst pflegen aus z.B. oben genannten Gründen, kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Verhinderungspflege gestellt werden. Diese sonst von der Pflegeperson erbrachte Pflege kann durch einen Pflegedienst erfolgen.